Kontaminierte Berufskleidung – worauf es ankommt 

Im Pflegealltag kommt die Arbeitskleidung schnell mit infektiösen Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten in Kontakt – und wird dann als kontaminiert bezeichnet. Wie wird in der Praxis damit umgegangen? 


Da die Beschäftigten im Pflegebereich mit infektiösen Biostoffen (Viren oder Bakterien) in Kontakt kommen können, gelten für das Arbeitsumfeld und die Aufbereitung von Arbeitsbekleidung in der Pflege Arbeitsschutzanforderungen aus der Biostoffverordnung*. Unter anderem ist hier auch geregelt, dass kontaminierte Arbeitskleidung von den Beschäftigten zur Reinigung nicht mit nach Hause genommen werden darf.  

Wenn das Unternehmen die Berufskleidung stellt, dann ist es für die Pflege und Aufbereitung – und in diesem speziellen Fall – auch für die Desinfektion verantwortlich. Außerdem muss der Betrieb vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten bieten. Die bereitgestellte Arbeitskleidung muss wasch- und desinfizierbar sein und darf nur in der Einrichtung bzw. bei der häuslichen Pflege oder auf dem Weg dorthin getragen werden. Sie muss regelmäßig gewechselt werden – bei Kontamination sofort. Poolkleidung kann eventuell unkalkulierbar häufigere Wechsel ausgleichen. 

Was leisten textile Dienstleister? 

Bei Zusammenarbeit mit einem textilen Dienstleister wie der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH lagern viele Pflegeinstitutionen diese Aufgaben aus. Das hat praktische Gründe: „Wir bereiten die Berufskleidung des Gesundheitswesens in zertifizierten Waschprozessen und nach RKI**-Vorgaben hygienisch auf“, erklärt Thomas Krause von der DBL. „Die zulässigen Waschverfahren sind in einer Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren genannt. Die Wirksamkeit der Waschverfahren wird regelmäßig vor Ort in den einzelnen Wäschereien mittels Thermologger und für den Menschen ungefährlichen Testkeimen überprüft.“ Es handelt sich um chemothermische Desinfektionsverfahren. In diesen Waschprogrammen werden mindestens 65 Grad erreicht und diese Temperatur muss dann 15 Minuten gehalten werden. Zusammen mit den richtigen Waschchemikalien hat dies einen desinfizierenden Effekt. 

Die notwendige Qualität, beziehungsweise der maximal zulässige Keimgehalt auf den Textilien wird in Richtlinien mit Gesetzescharakter vorgegeben – hier EU- und RKI-Richtlinien oder durch nationale und internationale Normen. Durch desinfizierende und genormte Waschverfahren haben die Pflegeeinrichtungen also Gewissheit, die Standards in puncto hygienischer Aufbereitung zu erfüllen und das gibt ihnen die gewünschte Sicherheit. Als weiteren Vorteil nennt Thomas Krause bei einer Zusammenarbeit mit textilen Dienstleistern ein routiniertes Zusammenspiel von fachgerechter Aufbereitung, Aufbewahrung und Transport. So werden etwa von der DBL auf Wunsch spezielle Schrank- und Abwurfsysteme bereitgestellt, um saubere und getragene Wäsche konsequent zu trennen. Diese werden zuverlässig abgeholt und gegen saubere ausgetauscht. Das sichert u.a. einen wesentlichen Teil der Vermeidung von Kontamination ab. Die Tragweite dieser Trennung wird seit Corona sehr sensibel gehandhabt. 

Beispiele aus Pflegeeinrichtungen 

Denn während vor der Pandemie in Pflegeeinrichtungen noch vielfach eigene Kleidung getragen und in Eigenverantwortung gewaschen wurde, so ist das heute fast kein Thema mehr. Dazu die Heimleiterin des Bodemann-Heims „Diakoniestiftung Alt-Hamburg – die Diakonie“ Dagmar Thiessen: „Die Kleidung wurde lange vom Team selbst gekauft und gewaschen. Dazu gab es von uns einen Obolus. Denn wir wollten mit der Kleidung optisch einen Freizeitcharakter wahren. Und alles vermeiden, was die Menschen, die bei uns wohnen, an eine Klinik erinnert. Es sollte persönlich aussehen.“ Ein Umdenken brachte ein damaliger COVID-19-Ausbruch im Haus. „Klar war allen: Die Zeiten, in denen die Kleidung mit nach Hause genommen und dort gewaschen wird, sind vorbei“, so die Heimleiterin. 

Durch professionell organisierte und dokumentierte Prozesse kann die Verbreitung von Kontaminationen also weitgehend vermieden werden und somit der Schutz der Mitarbeitenden sichergestellt werden. Bewusstes Handeln und ein textiler Dienstleister an der Seite schaffen hier Sicherheit für alle Beteiligten. Auch Susanna Hoppe, Referentin für zentrale Beschaffung und Hauswirtschaft der Diakonie Ruhr, schätzt die externe Dienstleistung: „Wir sind sehr zufrieden. Sowohl mit der Beratung und der Ausstattung als auch mit der Sicherstellung der Hygiene“. 

* TRBA 250: „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“; aus dieser Verordnung werden Handlungshilfen wie die „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe“, kurz TRBA250, abgeleitet. Diese Technische Regel ist relevant für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in human- oder zahnmedizinischen sowie pflegerischen und pharmazeutischen Arbeitsbereichen und konkretisiert die Bestimmungen der Biostoffverordnung für die Bereiche Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege. 

**RKI: Robert Koch-Institut  


  
  

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