Wie funktionieren Waschverfahren nach RKI-Vorgaben?

Wie genau muss Wäsche aufbereitet werden, um den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts zu entsprechen? Unser Experte Jan Kuntze, Textilingenieur und Geschäftsführer des DBL Vertragswerkes Kuntze & Burgheim, erklärt die fachlichen Hintergründe.


Herr Kuntze, für Waschverfahren gibt es üblicherweise deutsche Richtlinien und europäische Normen. Warum legt in diesem Fall das Robert-Koch-Institut eigene Vorgaben fest?
Beim Robert Koch-Institut (RKI) handelt es sich um ein Bundesinstitut, das dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt ist. Hier werden medizinische Forschungen angestellt und wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen erarbeitet. Maßgeblich sind dabei die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von (Infektions-)Krankheiten. Ein Übertragungsweg liegt dabei in nicht entsprechend aufbereiteter Wäsche – vor allem im Gesundheitssektor. Übrigens wirkt das RKI auch bei der Entwicklung von Normen und Standards mit.

Wie sehen Waschverfahren aus, die RKI-Vorgaben entsprechen?
Die zulässigen Waschverfahren sind in einer Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren genannt. Es sind grundsätzlich zwei Verfahren zugelassen, nämlich die thermische und die chemothermische Wäschedesinfektion, welche beide sowohl Bakterien abtöten als auch Viren unschädlich machen. Die Wirksamkeit der Waschverfahren wird regelmäßig vor Ort in den einzelnen Wäschereien mittels Thermologger und für den Menschen ungefährlichen Testkeimen überprüft.

Wie kann man sich die thermische und chemothermische Desinfektion vorstellen?
Für eine thermische Desinfektion muss die Wäsche für mindestens 10 Minuten einer Waschtemperatur von 90°C ausgesetzt werden. Chemothermische Waschverfahren funktionieren dagegen mit geringeren Temperaturen, üblich sind 65°C über einen Zeitraum von 15 Minuten, benötigen aber zudem noch besondere desinfizierende Waschmittel.

Was muss noch beachtet werden?
Infektionsverdächtige Wäsche muss in verschlossenen Säcken angeliefert werden und für diese besteht ein absolutes Sortierverbot. Daher ist von großer Wichtigkeit, dass die Träger dieser Bekleidung eine sorgfältige Taschenkontrolle durchführen, bevor sie ihre Schutzkleidung in die dafür bereitgestellten Abwürfe geben.

 


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